Aus dem möglichen Vorkommen von Schadstoffen in Gebäuden ergibt sich sowohl für den Gebäudeeigentümer als auch für den Arbeitgeber als Nutzer des Gebäudes die Pflicht zur Gefahrenabwehr.
Dies ist entsprechend zum einen in den Bestimmungen der Bauordnungen, zum anderen in den Regelungen des Arbeitsschutzrechts festgelegt.
Die Bauordnungen fordern unter anderem, bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten und zu unterhalten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung – insbesondere Leben und Gesundheit – nicht gefährdet werden und dass sie ihrem Zweck entsprechend benutzbar sind; dies gilt ebenso für den Abbruch baulicher Anlagen.
Zusammenstellung und Auswertung des vorhandenen Datenmaterials
Systematische Begehung sämtlicher Gebäude bzw. Räume zur Ermittlung schadstoffverdächtiger Materialien (potenziell vorhandene Schadstoffquellen). Im Rahmen der Begehung werden alle zerstörungsfrei einzusehenden Bauteile unter Verwendung der vorliegenden Informationen besichtigt.
Erfassung aller verdächtigen Bauteile und Materialien
Anlegen eines Untersuchungstagebuchs, in dem die Begehung aller zugänglichen Räume dokumentiert wird
Beprobung verdächtiger Materialien in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Bei baugleichen Bauteilen, wie z.B. abgehängten Decken, werden systematisch stichprobenartige Untersuchungen durchgeführt, um eine nachhaltige Beeinträchtigung der Materialien möglichst gering zu halten und eine Kostenersparnis zu erzielen
Ermittlung von Ausdehnung und Menge schadstoffhaltiger Materialien (Schätzung)
Anhand der Untersuchungsergebnisse werden Empfehlungen zu Sofortmaßnahmen und dringlichen Sanierungen ausgesprochen. Bei Erkennen von kritischen Situationen, die eine mögliche Gefahr für Personen darstellen könnten, wird der Auftraggeber - sofern dies nicht bereits im Rahmen der Gebäudebegehung bzw. eines Zwischenberichts geschehen ist -, sofort informiert, um Entscheidungen über Sofortmaßnahmen umgehend treffen zu können.
Erstellen eines Schadstoffkatasters; die Fundstellen werden in die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Pläne eingetragen
Erarbeitung möglicher Sanierungsverfahren und Grobschätzung der Sanierungskosten
Planung und Ausschreibung der Sanierungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen auf Grundlage der VOB
Bauleitung, Projektkoordination und Ablaufsteuerung